Der Stab des Ortsverbandes
Jede Mannschaft braucht eine Führung. Die Mitglieder des Stabs unterstützen den Ortsbeauftragten und sind Spezialisten in ganz verschiedenen Teilbereichen. Das beginnt bei der Verwaltung der Ausstattung, geht über die Betreuung der Jugendgruppe und endet bei der Öffentlichkeitsarbeit. Gemeinsam mit dem Leiter des OV-Stabs, dem stellvertretenden Ortsbeauftragten, bilden diese Personen die Führung des Ortsverbandes. Sie entscheiden in allen Fragen gemeinsam und arbeiten eng zusammen.
Auch außerhalb des Ortsverbandes und besonders im Einsatzfall braucht es Führungspersönlichkeiten. Diese stellen wir unter Einheitsführer genauer vor.
Die Aufgaben der einzelnen Positionen sind auf den Unterseiten genauer erläutert. Fragen? Dann geht´s hier zum Kontaktformular.
stv. Ortsbeauftragter
Der stellvertretende Ortsbeauftragte (stvOB) führt den OV-Stab und vertritt den Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit. Er ist für den inneren Dienst im Ortsverband und für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft des OV-Stabes verantwortlich. Er wird auf Vorschlag des Ortsbeauftragten durch den Landesbeauftragten schriftlich mit Urkunde berufen. Der Stellvertretende Ortsbeauftragte kann wiederum durch den Ausbildungsbeauftragten (AB) vertreten werden.
Im Einsatzfall ist der Stellvertretende Ortsbeauftragte Leiter des LuK-Stabes im Ortsverband. Er stellt die Alarmierung, Nachalarmierung, Versorgung und Ablösung der OV-Kräfte sicher. Gleichzeitig hält er Verbindung zum Anforderer und gegebenenfalls der übergeordneten Ebene in der THW-Struktur.
Der Stellvertretende Ortsbeauftragte koordiniert auch die Zusammenarbeit des Ortsverbandes mit der Jugendgruppe.
Ausbildungsbeauftragter
Der Ausbildungsbeauftragte ist ein Mitglied des OV-Stabs. Er ist für die Koordination und Überwachung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung im Ortsverband zuständig. Außerdem ist er für die Grundausbildung verantwortlich. Bei der Standortausbildung legt er Ausbildungsschwerpunkte fest, plant und führt Ausbildungsveranstaltungen durch, verwaltet Ausbildungsunterlagen und wirkt bei der Lehrgangsbeschickung mit. Er wird bei seiner Arbeit von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt und stimmt sein Vorgehen mit dem Ortsbeauftragten und der Regionalstelle ab. Die Berufung des Ausbildungsbeauftragten erfolgt auf Antrag des Ortsbeauftragen schriftlich mit Urkunde durch den Leiter der Regionalstelle.
Schirrmeister
Der Schirrmeister (SM) ist für die Vorhaltung, Verwaltung und Erhaltung der Geräte- und Fahrzeugausstattung des Ortsverband mitverantwortlich.
Er wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeit insbesondere in folgenden Bereichen mit:
- Bestandserfassungen
- Materialkontrollen
- Bearbeitung von Anforderungen
- Aussonderungen und Ersatzbeschaffungen
- Bearbeitung und Überwachung der Prüf- und Fristenpläne
- Durchführung technischer Dienste
- Erstellung von Unfall- und Schadensmeldungen
Darüber hinaus stellt er die Fortbildung der Kraftfahrer im OV sicher und überwacht folgende Bereiche:
- Abrechnung der Betriebsstunden- und Fahrtenbücher
- Wiederherstellung der materiellen Einsatzbereitschaft der Einheiten
- Einsatzfähigkeit von Fahrzeugen und Geräten
Lagerung sowie Pflege und Wartung der Fahrzeuge- und Geräteausstattung
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit
Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist beim Technischen Hilfswerk für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig und als Mitglied des OV-Stabs in den internen Informationsfluss des Ortsverbands eingebunden. Der BÖ unterstützt den Ortsbeauftragten bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.
Zu diesen Maßnahmen gehören:
- die Helferwerbung;
- Kontakt zu den örtlichen Massenmedien;
- Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien;
- Organisation von zielgruppenorientierten Präsentationen (Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation und Gästebetreuung.
Außerdem ist er für die Dokumentation und Archivierung von Aktionen (Einsätze, Jubiläen, Übungen etc.) innerhalb des Ortsverbandes zuständig.
Für diese Tätigkeiten kann der BÖ nach Absprache mit seinem Vorgesetzten, dem stellvertretenden Ortsbeauftragten, durch andere Helferinnen und Helfer des Ortsverbandes zeitbegrenzt unterstützt werden.
Ortsjugendbeauftragter
Der Ortsjugendbeauftragte ist für die Jugendarbeit im Ortsverband zuständig.
Er betreut die Junghelferinnen Junghelfer und bildet sie in den verschiedenen Themenbereichen des THWs aus. Die Ausbildung wird dem Alter und dem Können der Jugendlichen angepasst und mit dem Ausbildungsbeauftragten abgesprochen. Die aktiven Einsatzkräfte des Ortsverbandes unterstützen den Ortsjugendbeauftragten bei der Ausbildung. Der Ortsjugendbeauftragte soll die Interessen der einzelnen Junghelfer fördern und hat eine Vorbildfunktion inne, die er niemals vernachlässigen darf.
Selbstverständlich sind hierbei die gesetzlichen Bestimmungen nicht außer Acht zu lassen.
Bezüglich des THW-Jugend e.V. ist der Ortsjugendbeauftragte der Ansprechpartner für den Ortsverband. Er arbeitet auch Seite an Seite mit dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) zusammen, wenn es um Nachwuchswerbung geht.
Verwaltungsbeauftragter
Der Verwaltungsbeauftragte ist Mitglied des OV-Stabes. Er erledigt alle im Ortsverband anfallenden Verwaltungsarbeiten. Dazu gehören z.B. Helferverwaltung, Schriftverkehr und Verwaltung der Handkasse. Der Vorgesetzte ist der Stellvertretende Ortsbeauftragte. Der Verwaltungsbeauftragte arbeitet eng und vertrauensvoll mit allen Mitgliedern des OV-Stabes und den Einheitsführern zusammen. Er wird auf Antrag des Ortsbeauftragten schriftlich mit Urkunde durch den Leiter der Regionalstelle in seine Funktion berufen.
OV-Köchin
Die OV-Köchin ist für die Versorgung und Verpflegung der Einsatzkräfte im Dienst zuständig. Sie kümmert sich um den Einkauf, die Lagerung und die Verarbeitung von Lebensmitteln, die Hygiene in Küche und Lager sowie die Sicherstellung der Getränkeversorgung. Die Bewirtung von Gästen bei Veranstaltungen und Ausbildungen gehört ebenfalls zu ihrem Aufgabenbereich.