Die Unterstützung durch den Arbeitgeber ist ein wichtiger Teil jedes ehrenamtlichen Engagements. Einsätze und Notfälle lassen sich nicht planen. Daher ist es umso wichtiger, dass der Arbeitgeber in solchen Fällen Verständnis zeigt und eine Teilnahme ermöglicht. Die Grundlagen und Richtlinien dafür sind im "THW-Gesetz" festgelegt.
Das THW ist eine Bundesanstalt und zahlt in Fällen von Einsätzen, Übungen und Lehrgängen das Entgelt weiter. Dem Arbeitgeber entstehen dadurch keine Kosten.
Jede THW-Helferin und jeder THW-Helfer ist zudem ein Gewinn für das Unternehmen: Sie sind belastbar, teamfähig, sozial kompetent, haben eine gute Portion handwerkliches Geschick, stehen jederzeit für den nächsten ein und sind zeitgleich ausgebildete Ersthelfer.
Fragen dazu? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, wir klären alle Fragen und helfen gern weiter.